Was ist mediation| bkorrodi.ch

Mediation ist ein Verfahren zur Lösung von Konflikten. Es ist freiwillig, aussergerichtlich und
zielorientiert. Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren unterstellen sich die Parteien nicht einem von Dritten auferlegten Urteil. Vielmehr entscheiden sie sich eigenverantwortlich und gemeinsam an der Lösung ihrer Differenzen zu arbeiten. Die Konfliktparteien nehmen dafür die Unterstützung eines Mediators/einer Mediatorin in Anspruch. Dieser/diese ist unvoreingenommen und unabhängig.

Die Parteien streben eine einvernehmliche Entscheidung an, die ihre eigenen Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt und die Erwartungen an die Zukunft miteinbezieht. Der Mediator/die Mediatorin ist unparteiisch und verantwortlich für den fairen Ablauf und das faire Resultat, jedoch ohne Entscheidungskompetenz.


Welche Vorteile bietet Mediation?

  • Aktive Mitwirkung der Beteiligten bei der Konfliktbearbeitung und Lösungsfindung
  • Beziehungen zwischen den Konfliktbeteiligten können auch in Zukunft erhalten bleiben
  • win-win-Lösungen - für alle Beteiligten befriedigend, so dass es keine Verlierer gibt
  • Vertraulichkeit wird gegen aussen gewahrt
  • Effizientes und kostengünstiges Verfahren; zeitlich voraussehbar


Bei welchen Konflikten eignet sich Mediation?


Mediation eignet sich bei Konflikten in der Wirtschaft, Verwaltung, am Arbeitsplatz (insbesondere Team- und Führungskonflikte, Mobbing), bei Haftpflichtstreitigkeiten, Nachbarschaftskonflikten und Erbstreitigkeiten sowie bei Konflikten im privaten und familiären Bereich.

Ferner kann Mediation bei Vertragsverhandlungen, in Unternehmen und Organisationen, bei Konfliktcoaching von Führungskräften sowie als präventives Konfliktmanagement eingesetzt werden.


Das Mediationsverfahren gliedert sich in folgende Phasen:

  1. Der Mediator/die Mediatorin erläutert die Arbeitsweise der Mediation und vereinbart mit den Parteien den Verfahrensablauf.
  2. Bestandsaufnahme klärungsbedürftiger Themen. Die Parteien legen ihre Positionen und Sichtweisen dar.
  3. Die Konfliktthemen werden umfassend bearbeitet.
  4. Möglich Lösungen werden zusammengetragen, offene Sachfragen wo nötig von beigezogenen Fachleuten beantwortet, Vor- und Nachteile abgewogen und die Konsequenzen einer Nichteinigung analysiert.
  5. Die Parteien formulieren gemeinsam eine Einigung und halten diese schriftlich fest.
  6. Zur Überprüfung, ob sich die Einigungsvereinbarung bewährt hat bzw. in welchen Punkten gegebenenfalls noch Verbesserungen vorzunehmen sind, kann eine Folgesitzung durchgeführt werden.